Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis der AGB

AGB für Domain- und Hosting-Dienstleistungen
AGB für Webdesign, Werbe-, Print-, Design- und Grafik-Dienstleistungen
AGB für Webseiten-Wartungsdienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Domain- und Hosting-Dienstleistungen

von David Stefanov (nachfolgend „Anbieter“) für Auftraggeber und Dienstleistungsempfänger (nachfolgend „Kunde“):

  1. Vertragsgegenstand: Die Bereitstellung von Domains, Webservern und/oder Online-Speicherplatz, sowie Datenbanken sowohl im Internet als auch in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen, wie zum Beispiel unter anderem einem Intranet.
  2. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung für die Bereitstellung von Domains, Webservern, Online-Speicherplatz und Datenbanken ist jährlich im Voraus zu leisten und fällig am mit dem Kunden vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Datum eines jeden Jahres. Dem Kunden wird eine Rechnung per E-Mail zugestellt, welche dieser innerhalb von sieben Kalendertagen zu bezahlen hat. Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter die im System hinterlegte Zahlungsmethode automatisch belastet. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich der Anbieter vor, die Dienstleistung(en) bis zum Zahlungseingang oder dauerhaft einzustellen (siehe Punkt 3).
  3. Kündigung: Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung ist schriftlich per E-Mail oder Brief maximal 14 Kalendertage vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes (beim Anbieter einlangend) zu erklären. Der Vertrag endet zum Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums und wird danach nicht weiter verlängert.
  4. Beendigung durch den Anbieter: Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der Domain(s) und/oder des Servers ohne Angabe von Gründen zum Ende eines Abrechnungszeitraums einzustellen. Der Kunde wird hierüber schriftlich per E-Mail oder Brief mindestens 14 Kalendertage vorher informiert. Der Anbieter wird dem Kunden Kopien der Webseite(n) (sofern vorhanden), sowie der E-Mail Postfächer (sofern vorhanden) per E-Mail und/oder Download-Link vor der Löschung von den Servern aushändigen.
  5. Domain & Hosting Kosten: Die jährlichen Kosten pro Domain hängen von der Art der Domain-Endung ab. Die jährlichen Kosten um eine Webseite bei dem Anbieter zu hosten, das bedeutet durch die Benutzung des Servers des Anbieters die Webseite im Internet verfügbar zu machen, variieren basierend auf der Art der Webseite (z.B. Landingpage, Online Shop, Portfolio etc.), da unterschiedliche Arten, unterschiedliche technische Anforderungen an den Server haben. Der Kunde kann die jährlichen Kosten für das Projekt jederzeit bei dem Anbieter erfragen oder auch vorab kalkulieren lassen. Diese Kosten werden ebenso schriftlich festgehalten, in jedem Fall aber akzeptiert der Kunde die Kosten, sobald die Zahlung der ersten Domain- und/oder Hosting Rechnung geleistet wird. Die Abrechnungsperiode ist im Regelfall jährlich und die Preise gelten exklusive Umsatzsteuer. Es können auch individuelle Zahlungsmodalitäten, wie z.B. eine monatliche oder halbjährliche Ratenzahlung, vereinbart werden.
  6. Haftungsausschluss: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch technische Ausfälle, Serverprobleme oder sonstige Ereignisse entstehen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte (Texte, Videos, Links, Grafiken, sonstiges) der Webseite(n), sowie für die Rechtmäßigkeit und Korrektheit dieser Inhalte, die auf dem von dem Anbieter bereitgestellten Server gehostet werden.
  7. Datenschutz: Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung, des Zahlungsvorgangs und Kundenkommunikation zu verwenden.
  8. Wertsicherung: Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise für seine Produkte und Dienstleistungen einmal jährlich anzupassen. Eine solche Anpassung erfolgt auf der Basis der von der Statistik Austria veröffentlichten jährlichen Inflationsrate. Die Preisanpassung erfolgt automatisch. Die geänderten Preise gelten infolge dessen ab Beginn des jeweilig folgenden Abrechungszeitraumes.
  9. Dieser Vertrag, einschließlich seiner Anlagen, tritt in seinem Regelungsbereich an die Stelle aller etwaiger während der Vertragsverhandlungen abgegebenen schriftlichen oder mündlichen Erklärungen der Vertragspartner.
  10. Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Vertragsparteien bestehenden Abreden. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
  11. Sollten einzelne Regelungen oder Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass dieser Vertrag eine Regelungslücke aufweist.
  12. Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Der Gerichtsstand ist Wien.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webdesign, Werbe-, Print-, Design- und Grafik-Dienstleistungen

von David Stefanov (nachfolgend „Agentur“) für Auftraggeber und Dienstleistungsempfänger (nachfolgend „Kunde“):

Geltung, Vertragsabschluss

1.1 David Stefanov (im Folgenden “Agentur”) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

Social Media Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von “Social-Media-Kanälen” (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von “Social Media Kanälen” einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne, Seite, Webauftritt o.Ä. auch jederzeit abrufbar ist.

Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis (“Pitching-Vertrag”). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlicht wurde.

3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20% Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll (“Angebotsunterlagen”). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere, aber nicht beschränkt auf, alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (“Fremdleistung”).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

5.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

Termine

6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Vorzeitige Auflösung

7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

7.3 Im Falle von monatlich berechneten Webseiten-Paketen, ist der Kunde ist berechtigt, nach dem Ablauf der Mindestvertragsdauer von 12 Monaten, ohne Angabe von Gründen zu kündigen. 20% des insgesamten Restbetrags auf die reguläre Vertragslaufzeit von 36 Monaten ist vom Kunden zum Zeitpunkt der Kündigung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen zu entrichten. Die Webseite(n) werden nach erfolgter Kündigung von der Agentur offline genommen, die Daten archiviert und im Anschluss vom Server gelöscht.

7.4 Im Falle vom monatlich berechneten „Einfach Bewerten“-Service, ist der Kunde ist berechtigt, nach dem Ablauf der Mindestvertragsdauer von 6 Monaten, ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Services werden nach erfolgter Kündigung von der Agentur offline genommen, die Daten archiviert und im Anschluss vom Server gelöscht.

7.5 Im Falle der monatlich berechneten Webseiten-Wartungsdienstleistungen, ist der Kunde ist berechtigt, nach dem Ablauf der Mindestvertragsdauer von 6 Monaten, ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Dienstleistung der Agentur wird nach erfolgter Kündigung nicht mehr bereitgestellt.

Honorar

8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese vollständig oder nahezu vollständig erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 20.000,- oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2 Das Honorar, sowie die ausgeschriebenen Preise, verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, als Netto-Honorar bzw. Netto-Preise zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,- je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei einem Zahlungsverzug von über 90 Tagen, ist die Agentur berechtigt die offene Forderung in Bezug auf die von der Statistik Austria bekanntgegebene Inflationsrate anzupassen.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Eigentumsrecht, Urheberrecht und Nutzung

10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (beispielhaft und nicht beschränkt auf: Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich, sowie in dem Staat des Sitzes des Kunden, nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

10.7 Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Software für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden, sämtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.
Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

10.8 Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

10.9 Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).

Kennzeichnung

11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Die Agentur ist dazu berechtigt, auf für den Kunden erstellten, veränderten und/oder angepassten Webseiten (u.Ä.) einen Hinweis auf die Agentur inklusive Verlinkung auf diese in der Fußzeile („Footer“), sowie im Impressum zu hinterlassen. Der Wortlaut dieses Hinweises ist in diesem Sinne gestaltet, aber nicht darauf beschränkt: „Webdesign by DST Design“

11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Webseite mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (“Leute”) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer “Leute”.

13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer und weiteres) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur oder jeder andere Ort weltweit, an dem Zugang zum Internet gewährleistet ist und Kontakt (telefonisch und/oder digital) mit dem Kunden möglich ist. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webseiten-Wartungsdienstleistungen

von David Stefanov (nachfolgend „Dienstleister“) für Auftraggeber und Dienstleistungsempfänger (nachfolgend „Kunde“):

  1. Vertragsgegenstand: Die Wartung, Instandhaltung und Durchführung von Aktualisierungen von Software, sowie Text- und Grafikaktualisierungen in geringem Umfang von Webseiten des Kunden.
  2. Leistungsumfang:

    2.1 Wartungs- und Instandhaltungsdienstleistungen: Der Dienstleister stellt sicher, dass die Funktionalität und Sicherheit der Webseiten des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit erhalten sind und bleiben. Dies umfasst unter anderem die Überprüfung auf Fehler und Sicherheitslücken, sowie die zeitnahe Behebung von auftretenden Problemen.

    2.2 Aktualisierungen: Der Dienstleister hält alle technischen Komponenten der Webseite, einschließlich des Content Management Systems (CMS) und eventuell genutzter Plugins oder Erweiterungen auf dem neuesten Stand. Dies umfasst sowohl Sicherheitsaktualisierungen als auch Aktualisierungen zur Verbesserung der Leistung.

    2.3 Text- und Grafikaktualisierungen in geringem Umfang: Die Webseiten-Wartungsdienstleistungen beinhalten auch die Durchführung von Text- und Grafikaktualisierungen in einem Umfang von bis zu drei Arbeitsstunden pro Monat. Dies können Änderungen an bestehenden Inhalten, das Hinzufügen neuer Texte oder Bilder sowie geringfügige grafische Anpassungen sein. Änderungen am Design, Layout, Gestaltung und Funktionsweise der Webseite sind hiervon ausgeschlossen.

  3. Zahlungsbedingungen und Kosten:

    3.1 Monatliche Abrechnung: Die Kosten für die Webseiten-Wartungsdienstleistungen werden monatlich im Voraus berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Preise gelten exklusive Umsatzsteuer. Der Kunde kann die monatlichen Kosten für die Webseiten-Wartungsdienstleistungen jederzeit bei dem Dienstleister erfragen oder auch vorab kalkulieren lassen. Diese Kosten werden ebenso schriftlich festgehalten, in jedem Fall aber akzeptiert der Kunde die Kosten, sobald die Zahlung der ersten Rechnung geleistet wird. Es können auch individuelle Zahlungsmodalitäten, wie z.B. eine jährliche oder halbjährliche Zahlung, vereinbart werden.

    3.2 Stundensatz: Zusätzliche Arbeiten, die über die festgelegten Vertragsgegenstände, sowie die drei inkludierten Arbeitsstunden für Text- und Grafikaktualisierungen hinausgehen, werden gemäß dem Stundensatz von EUR 81,25 zzgl. USt. in Rechnung gestellt. Der Kunde wird vor Beginn solcher Arbeiten über die voraussichtlichen Kosten informiert und muss seine Zustimmung erteilen.

    3.3 Zahlungsfrist: Die Zahlungen für die Wartungsdienstleistungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Dem Kunden wird eine Rechnung per E-Mail zugestellt, welche dieser innerhalb der Zahlungsfrist zu bezahlen hat. Der Kunde stimmt zu, dass der Dienstleister die im System hinterlegte Zahlungsmethode automatisch belastet. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen temporär oder dauerhaft einzustellen, wenn Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen.

    3.4 Verfall nicht genutzter Arbeitsstunden: Nicht genutzte Arbeitsstunden für Text- und Grafikaktualisierungen können nicht in den nächsten Monat übertragen werden und verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats.

  4. Vertragslaufzeit und Kündigung:

    4.1 Vertragslaufzeit: Die Webseiten-Wartungsdienstleistungen haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten und werden monatlich abgerechnet. Die Laufzeit beginnt ab erstmaliger Rechnungsstellung und verlängert sich nach den sechs Monaten um jeweils drei weitere Monate, sofern nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt wird (siehe Punkt 4.2 und 4.3).

    4.2 Kündigung durch den Kunden: Die Kündigung der Webseiten-Wartungsdienstleistungen durch den Kunden kann ohne Angabe von Gründen innerhalb der Frist von 14 Tagen vor Erneuerung der Laufzeit erfolgen und muss schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Nach erfolgter Kündigung ist der Dienstleister nicht mehr zur Erbringung der Wartungsdienstleistungen verpflichtet.

    4.3 Kündigung durch den Dienstleister: Der Dienstleister kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die Webseiten-Wartungsdienstleistungen kündigen. Der Dienstleister muss dies dem Kunden innerhalb der Frist von 14 Tagen vor Beendigung der Dienstleistungen schriftlich, per E-Mail oder Brief, mitteilen. Die Beendigung der Dienstleistungen erfolgt zum Ende des jeweiligen Abrechungszeitraumes.

  5. Haftungsausschluss: Der Dienstleistet haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Dritte, technische Ausfälle, Serverprobleme oder sonstige unvorhersehbare Umstände wie zum Beispiel aber nicht beschränkt auf Umweltkatastrophen verursacht wurden oder auf die Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen sind.
  6. Datenschutz: Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung, des Zahlungsvorgangs und Kundenkommunikation zu verwenden.
  7. Wertsicherung: Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Preise für seine Produkte und Dienstleistungen einmal jährlich anzupassen. Eine solche Anpassung erfolgt auf der Basis der von der Statistik Austria veröffentlichten jährlichen Inflationsrate. Die Preisanpassung erfolgt automatisch. Die geänderten Preise gelten infolge dessen ab Beginn des jeweilig folgenden Abrechungszeitraumes.
  8. Dieser Vertrag, einschließlich seiner Anlagen, tritt in seinem Regelungsbereich an die Stelle aller etwaiger während der Vertragsverhandlungen abgegebenen schriftlichen oder mündlichen Erklärungen der Vertragspartner.
  9. Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Vertragsparteien bestehenden Abreden. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
  10. Sollten einzelne Regelungen oder Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass dieser Vertrag eine Regelungslücke aufweist.
  11. Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Der Gerichtsstand ist Wien.

Änderungen vorbehalten.

Stand: Oktober 2022

Impressum